Wir fordern:
die grundsätzliche individuelle Kostenfreiheit für alle weiterführenden Bildungswege. Dies bezieht sich nicht nur auf die Ablehnung der direkten Erhebung von Studiengebühren, sondern auch auf alle Modelle von Bildungsgutscheinen und privatem Bildungssparen.
Kurzinfo
- Allgemeine Studiengebühren:
keine - Langzeitstudiengebühren:
keine/geplant - Zweitstudiengebühren:
30-450 Euro - Seniorenstudiengebühren:
keine - Verwaltungskosten:
25-150 Euro Prüfungsgebühren
Studiengebühren in Sachsen
Es gibt keine allgemeine Studiengebühren und keine Langzeitgebühren.
Es gibt eine Regelstudienzeitbegrenzung, sodass nach der Regelstudienzeit +4 alle noch nicht bestandenen Prüfungen als einmal nicht bestanden zählen.
Für das Zweitstudium kann eine Gebühr erhoben werden, es gibt aber einige Möglichkeiten dies zu umgehen.
Im Koalitionsvertrag hat die CDU/FDP Regierung den Wunsch nach Langzeitgebühren geäußert, da es in Sachsen auf Grund der Regelstudienzeitbegrenzung keine Langzeitstudierenden gibt ist der weitere Fortgang ungewiss.
In Sachsen gibt es an allen Hochschulen Studentenräte die sich um die Belange kümmern und über die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) aktiv Einfluss auf die Landespolitik nehmen.


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