Wir fordern:

die grundsätzliche individuelle Kostenfreiheit für alle weiterführenden Bildungswege. Dies bezieht sich nicht nur auf die Ablehnung der direkten Erhebung von Studiengebühren, sondern auch auf alle Modelle von Bildungsgutscheinen und privatem Bildungssparen.

Stellungnahme des AStA der Universität Hildesheim zur Novellierung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) vom 28. Juni 2011

28.06.2011 - 05:23 Uhr

Hannover. Die Landesregierung hat gestern die allgemeinen Studiengebühren abgeschafft - jedoch nur für ca. 100 Studierende in Niedersachsen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Obwohl mittlerweile die Abschaffung der Studiengebühren auch in Hamburg und Baden-Württemberg kurz bevor steht, scheint Frau Wanka als Befürworterin der Studiengebühren in den Kommunalwahlkampf gehen zu wollen.

Der von der Fraktion DIE LINKE vorgeschlagenen Änderungsantrag mit dem nicht nur die allgemeinen Studiengebühren abgeschafft werden sollten, sondern auch die Langzeit- und Verwaltungsgebühren, wurde von der CDU und FDP Mehrheit im Landtag abgewiesen.

„Jede Form von Studiengebühren ist aus gesellschafts-, bildungs- und sozialpolitischen Gründen abzulehnen, daher müssen in Niedersachsen sofort alle Studiengebühren abgeschafft werden“, so Andreas Marx, Referent für Hochschulpolitik.

Bildung ist ein öffentliches Gut und der ungehinderte Zugang zu Bildung ein Menschenrecht!

Der Weg hin zu einer gebührenfreien Hochschulbildung ist eine Notwendigkeit, der sich Niedersachsen nicht entziehen kann.

Wir, der AStA der Universität Hildesheim, verlangen, wie laut dem Gebührenkompass 82 % aller Studierenden in Niedersachsen, die sofortige Abschaffung aller Studiengebühren in Niedersachsen und unterstützen den Änderungsantrag, denn „es gibt keine gerechten Studiengebühren“!

 

AStA der Universität Hildesheim





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