Wir fordern:
die grundsätzliche individuelle Kostenfreiheit für alle weiterführenden Bildungswege. Dies bezieht sich nicht nur auf die Ablehnung der direkten Erhebung von Studiengebühren, sondern auch auf alle Modelle von Bildungsgutscheinen und privatem Bildungssparen.
Ohrfeige fuer Ministerium - Rechtsverordnung wegen Unverstaendlichkeit moeglicherweise nichtig
Ohrfeige fuer Ministerium - Rechtsverordnung wegen Unverstaendlichkeit moeglicherweise nichtig
In einem ersten Gerichtsentscheid zu den Studienkonten in NRW wurde dem Wissenschaftsministerium durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine deutliche Ruege erteilt. Das Gericht stellte fest, die Rechtsverordnungen zum Studienkontengesetz seien "so verwickelt formuliert, dass sie teilweise unverstaendlich sind". Das Gericht warf gar die Frage auf, ob nicht weite Teile der Rechtsverordnung wegen des Verstosses gegen das Gebot einer minimalen Normklarheit nichtig waeren.
"Wir haben immer gesagt, dieses Gesetz ist politisch und handwerklich ein Armutszeugnis. Nun ist es amtlich.", kommentierte Klemens Himpele, Geschaeftsfuehrer des Aktionsbuendnis gegen Studiengebuehren (ABS).
Auch bei der Frage der Nichtanerkennung eines Fachwechsels vor dem Wintersemester 02/03 folgte das Gericht nicht der Ansicht des Ministeriums. Da es sich bei dem Urteil jedoch um eine Entscheidung zu einem Eilantrag handelte, wurden viele Regelungen nicht genau ueberprueft. Das Gericht wies deshalb in der Urteilsbegruendung vielfach darauf hin, dass eine genaue Klaerung kritischer Sachverhalte nur durch ein Hauptverfahren moeglich sei.
Anders als bei den Musterklagen des Landes-Asten-Treffens (LAT) und des ABS wurde in den behandelten Verfahren die besondere Vertrauensschutzsituation in NRW nicht hinreichend beruecksichtigt. "In punkto Vertrauensschutz ist also das letzte Wort mit Sicherheit noch nicht gesprochen", fasst Ernest Hammerschmidt, Koordinator des LAT NRW zusammen. Hier wird man die noch laufenden Musterverfahren abwarten muessen. Das erste Urteil beinhaltet aber aus Sicht der Studierendenvertretungen eine positive Tendenz.
"Auch Frau Ministerin Kraft weiss nach diesem Urteil, dass viele ihrer Regelungen einer eingehenden juristischen Ueberpruefung wohl nicht standhalten werden. In den nun zu behandelnden Verfahren steht somit die Politik der Landesregierung auf dem Pruefstand", kommentiert Hammerschmidt die erleichterten Reaktionen aus dem Ministerium.


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