Wir fordern:

die grundsätzliche individuelle Kostenfreiheit für alle weiterführenden Bildungswege. Dies bezieht sich nicht nur auf die Ablehnung der direkten Erhebung von Studiengebühren, sondern auch auf alle Modelle von Bildungsgutscheinen und privatem Bildungssparen.

NRW-Rechtsverordnung für Studienkonten bürokratische Fehlleistung

17.12.2003 - 16:00 Uhr

Zur am heutigen Montag veröffentlichten Rechtsverordnung des Wissenschaftsministeriums zur Umsetzung der Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen erklärt Markus Struben, Landeskoordinator des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren (ABS):

Wissenschaftsministerin Kraft legte heute ein bürokratisches Monstrum vor, um in NRW Studiengebühren einzuführen. Unverblümt behauptet sie, dass damit das Erststudium gebührenfrei bleibe, obwohl sich die Studiengebühren vor allem auf das Erststudium, insbesondere die zeitaufwändige und finanziell schwierige Schlussphase des Studiums beziehen. Die halbjährlichen Gebühren betragen mehr als das durchschnittliche studentische Monatseinkommen.

Die Ausnahmeregelungen sind ausgesprochen begrenzt. Während allen Studierenden unabhängig von ihrer Situation die anderthalbfache Regelstudienzeit - das entspricht etwa der Durchschnittsstudienzeit - zugesprochen wird, wird jahrelange Erziehung von Kindern oder Arbeit in den demokratischen Gremien mit maximal vier bzw. drei Semestern "honoriert". Ausländische StudentInnen, die bereits einen nicht-deutschen Studienabschluss haben, werden als gebührenpflichtige Zweitstudiums-StudentInnen geführt - auch wenn sie z.B. als georgische Diplom-TraktoristInnen keinen hier berufsqualifizierenden Studienabschluss haben.

Der Wust des Studiengebührengesetzes plus Rechtsverordnung und Verwaltungsvorschriften sind für Laien kaum durchschaubar, da helfen auch keine Hochglanzbroschüren des Ministeriums. Die Debatten um die Dosenpfandregelungen bekommen ernsthafte Konkurrenz in Sachen bürokratisches Chaos.

Die Hochschulen werden zukünftig ein heilloses Chaos an Anträgen zu bearbeiten haben: Bis Ende des Sommersemesters müssen alle 500.000 NRW-StudentInnen vorsorglich für ihr gesamtes bisheriges Studium "Bonusguthaben" beantragen, damit sie später nicht ggfls. gebührenpflichtig werden. Das gleiche Verfahren gilt ab dann auch für alle Erstsemester-StudentInnen. Sie müssen schon jeweils für das laufende Semester Anträge stellen, auch wenn sie noch Jahre vom Studienabschluss entfernt sind. Die Kosten werden immens sein. Zum Vergleich: Den niedersächsischen Hochschulen entstanden mit ihren ca. 150.000 StudentInnen und einem einfach gestrickten Strafgebührensystem für "LangzeitstudentInnen" rund 300.000 Euro Verwaltungskosten. Man kann nur hoffen, dass die Landesregierung nicht die Lkw-Maut-Firma Toll-Collect zur Verwaltung der Hunderttausenden Anträge beauftragt.

Das ABS fordert die Ministerin auf, endlich die unsoziale, wissenschaftsfeindliche und bürokratische Wiedereinführung der Studiengebühren zu stoppen, bevor sie damit noch mehr Schaden anrichtet. Stattdessen sollten sich Lehrende und Lernende gleichberechtigt über notwendige Reformen der Hochschule verständigen, während die Regierung in der Pflicht ist, dreißig Jahre nach der "großen Bildungsreform" endlich die finanziellen Rahmenbedingungen angemessen zu gestalten - bevor die Hochschule noch weiter zu einem Privileg Besserverdienender wird und die Hochschulpolitik völlig in Bürokratie und Sparmaßnahmen versinkt.

StudentInnen, die gegen ihre Gebührenbescheide juristisch vorgehen wollen, sind aufgerufen, sich an den geplanten Sammelklagen des ABS und des Landes-ASten-Treffens zu beteiligen.





nach oben Copyright 2010 ABS - Aktionsbündnis gegen Studiengebühren