Wir fordern:

die grundsätzliche individuelle Kostenfreiheit für alle weiterführenden Bildungswege. Dies bezieht sich nicht nur auf die Ablehnung der direkten Erhebung von Studiengebühren, sondern auch auf alle Modelle von Bildungsgutscheinen und privatem Bildungssparen.

ABS-Stellungnahme zum Studiengebührenabschaffungsgesetz in NRW

16.09.2010 - 21:25 Uhr

Das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) begrüßt die grundsätzliche Bereitschaft der rot-grünen Koalition Studiengebühren abschaffen zu wollen. Denn Studiengebühren sind aus gesellschafts-, sozial- und bildungspolitischen Gründen abzulehnen. Sie lösen kein einziges Problem, sondern verschärfen die Krise des Bildungssystems. Das Wintersemester 2011/12 als vorgesehener Zeitpunkt der Abschaffung ist für das ABS jedoch nicht zu akzeptieren. Unabhängig von einer grundsätzlichen Ausfinanzierung der Hochschulen macht die Regierungskoalition die Abschaffung der Studiengebühren von den Kompensationszahlungen abhängig. Auch wenn diese bei weitem nicht ausreichen sei an dieser Stelle erneut darauf hingewiesen, dass diese und damit eine Abschaffung zum Sommersemester 2011, z.B. durch eine Verpflichtungsermächtigung gemäß §38 LHO im Nachtragshaushalt 2010, möglich ist. Daher fordern wir den nordrhein-westfälischen Landtag auf, die Studien-gebühren zum Sommersemester 2011 abzuschaffen.

Eine Regierungskoalition, die sich für Chancengleichheit ausspricht, sollte nicht nur dafür Sorge tragen, allgemeine Studiengebühren abzuschaffen, sondern alle Hürden im Bildungssystem abbauen. Leider mußten wir in diesem Gesetzesentwurf beobachten, dass dies nicht der Fall ist. Vielmehr sollen selektive Mechanismen beibehalten werden, um ausländische Studierende über Gebühr zu gängeln. Aus Sicht des ABS muss der im §5 des Gesetzesentwurf vorgesehene Beitrag für den Besuch von Studienkollges, sowie die Auswahlgebühr für so genannte Nicht-EU AusländerInnen ersatzlos gestrichen werden. Denn gerade vor dem Hintergrund der jetzigen, von Thilo Sarrazin geprägten, Integrationsdebatte kann niemand wollen, dass genau die Menschen, die in allen Bereichen des Lebens mehr zu kämpfen haben als andere, von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen werden und vor eine weitere Hürde gestellt werden.

Das ABS bekräftigt das Vorhaben, allen Hochschulen in NRW Kompensations-zahlungen bereit zu stellen. Doch leider ist die vorgesehene Summe keineswegs ausreichend, um die kaputtgesparten Hochschulen aus zu finanzieren. Nicht zuletzt hat die OECD-Studie "Education at a Glance" gezeigt, dass die BRD gemessen an den Ausgaben für das Bildungssystem innerhalb der OECD-Mitgliedsstaaten einen katastrophalen viertletzten Rang belegt, was selbstverständlich auch auf die Unterfinanzierung im größten Bundesland zurückzuführen ist. Zumal die zu erwartenden steigenden StudienanfängerInnenzahlen, die die Hochschulen in den nächsten Monaten und Jahren zu bewältigen haben, keinerlei Berücksichtigung erfahren.

Darüberhinaus kritisiert das ABS scharf, dass die Kompensationszahlungen nur für Studierende in der Regelstudienzeit bereit gestellt werden. Hierdurch wird zum einen der Wettbewerb zwischen den Hochschulen weiter zugespitzt, zum anderen teilt der vorgelegte Gesetzentwurf die Studierenden in Studierende erster und zweiter Klasse ein. Um dies zu verhindern, fordert das ABS den nordrhein-westfälischen Landtag dazu auf, die Kompensationszahlungen auf alle Studierenden gleichermaßen zu verteilen. Die Regelstudienzeit als Bedingung für die Auszahlung der Kompensationsmittel zu machen, ist ein erster Schritt zurück zu den damaligen Langzeitgebühren oder eine Annäherung an ein weiteres neo-liberales Steuerungsmittel – der Zwangsexmatrikulation. So führen Krankheiten, Behinderungen, Kindererziehung oder ein mangelhaftes Angebot der Hochschulen häufiger zu einer Verlängerung des Studiums als die angeblich mangelhafte „Leistungsbereitschaft“ der betroffenen Studierenden.

Das ABS sieht in den Kompensationszahlungen im geplanten Umfang in keiner Weise eine (langfristige) Lösung der chronischen Unterfinanzierung der Hochschulen. Somit ist die absolute Summe der Zahlungen im Gesetzentwurf vom ABS nicht zu akzeptieren.

Die im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Mitbestimmung der Studierenden ist eine Farce. Sie erinnert stark an die von „Innovationsminister“ Pinkwart eingeführte „Geld-zurück-Garantie“ und kann erneut nur als zahnloser Tiger tituliert werden. Aus Sicht des ABS muss es endlich zu einer Demokratisierung der Hochschulen kommen, wichtigster Aspekt dabei ist, dass die Gruppe, die die meisten Mitglieder einer Hochschule stellt, auch angemessen an den Entscheidungsstrukturen beteiligt wird. Das im Gesetzesentwurf vorgeschriebene Gremium für die Verteilung der Kompensationsmittel und für die Überprüfung der richtigen Verwendung dieser, wird dem nicht gerecht. Im Gegenteil, so lange dieses Gremium wie die „Pinkwartschen“ Gremien nur empfehlenden Charakter haben, sind diese nicht ernst zu nehmen. Viel mehr sieht es danach aus das die Regierungskoalition nicht an der bisherigen Stellung der DekanInnen und RektorInnen rütteln will und u.a. deren Obrigkeit über die Finanzen der Hochschule beibehalten will. Das ABS fordert eine grundsätzliche Reform des so genannten Hochschul“freiheits“-gesetzes, welche die neo-liberalen Züge aus den bestehenden Regularien streicht.

Dies gilt natürlich nicht nur für die Verteilung und Verwendung der Kompensationsmittel, sondern für alle Entscheidungen die an den Hochschulen getroffen werden, im speziellen auch für die über die regulären Haushaltsmittel der Hochschule.

Ferner fordert das ABS, dass sichergestellt sein muss, dass die Kompensationsmittel nur für die im Gesetz vorgesehene Verbesserung der Lehre und Studienbedingungen eingesetzt werden dürfen. Um dies sicherzustellen, reicht aus Sicht des ABS ein internes Berichtswesen und Qualitätsmonitoring ebenso wenig aus wie zweijährige Fortschrittsberichte gegenüber dem Ministerium. Aus diesem Grund ist der Erlass einer RVO durch das Ministerium unerlässlich.

Die Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes bei der die Kompensationszahlungen als kapazitätsneutral deklariert werden, stellt für das ABS keine hinreichende Lösung dar. Der neue § 1 Satz 3 des Hochschul-zulassungsgesetzes „Personalstellen und Lehraufträge, die aus Mitteln Dritter oder aus ausdrücklich der Verbesserung der Lehre gewidmeten öffentlichen Mitteln finanziert werden, führen nicht zur Erhöhung der Aufnahmekapazitäten.“ zeigt einmal mehr, dass die Hochschulen allesamt unterfinanziert sind und die Lehre nicht mehr gewährleistet werden kann. Um aber dort eine zukunftsorientierte Lösung zu finden, müsste die KapVO angegangen werden. Ziel muss es sein das Hochschulsystem so auszubauen, dass es zu keinen Kapazitätsengpässen mehr kommt und Numeri clausi der Vergangenheit angehören.

In dem Moment, indem die Studiengebühren abgeschafft worden sind, wird es keine neuen Kredite von der NRW-Bank bezüglich der Begleichung von Studiengebühren geben. Überschüßige Mittel aus dem Ausfallfond müssen daher umgehend den Hochschulen und somit auch den Studierenden zur Verfügung gestellt werden. Gleiches gilt für die Zinseinnahmen aus dem Fond.





nach oben Copyright 2010 ABS - Aktionsbündnis gegen Studiengebühren